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In Kooperation mit
Sachverständigenbüro Krüger
Frank Krüger
Dipl.-Ing. (FH) Bauingenieurwesen
Gustavstraße 9
45219 Essen
DEKRA zertifizierter Baugutachter
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Aufgrund der durchweg positiven Resonanz wird die Rechtsanwaltskanzlei Krüselmann & Goege den nächsten Unternehmerstammtisch am 16.03.2012, um 17.00 Uhr in den Kanzleiräumen in der Beethovenstraße 24 in Hagen durchführen. Das Thema des Unternehmerstammtisches lautet: "Abnahme, Gewährleistung und Sicherheiten im Baurecht - wirtschaftliche Bedeutung für die Praxis".
Auf Grundlage von Art. 1 des „Gesetzes zur Neuregelung des Rechtsrahmens für die Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien“ vom 28. Juli 2011, das am 4. August 2011 im Bundesgesetzblatt verkündet wurde, wird das Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien (EEG) zum 1. Januar 2012 geändert (EEG 2012).
Die Anwaltskanzlei Krüselmann & Goege freut sich über die Eröffnung einer Zweitniederlassung im Münsterland nah der holländischen Grenze. Am Sitz des elterlichen Bauunternehmens des Rechtsanwaltes Krüselmann werden wir dem Bezug zum Baurecht und Immobilienrecht nunmehr zusätzlich Ausdruck verleihen. Wir freuen uns daher in Verbundenheit zum Münsterland, nunmehr auch wieder hierhin zurückzukehren. Das Büro in Rheine liegt direkt an der B 70, Neuenkirchenerstrasse 64 und verfügt im rückwertigen Bereich über zahlreiche Parkplätze auf dem Hof. Termine können nach vorheriger Absprache auch Samstags stattfinden.
Die Landesregierung der SPD und der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN hat zur
Verringerung der Neuverschuldung des Landes NRW die Grunderwerbsteuer für
Erwerbsvorgänge ab dem 1.10.2011 von 3,5 % auf 5 % erhöht.
Am 11.07.2011 ist im Rahmen der novellierten Klimaschutzstrategie der neue Windenergieerlass der Landesregierung NRW in Kraft getreten. Ziel der Landesregierung ist es, den Anteil der Windenergienutzung an der Stromerzeugung bis zum Jahre 2020 von derzeit 3 auf 15 Prozent anzuheben.
Gesetz zur Privilegierung des von Kindertageseinrichtungen und Kinderspielplätzenausgehenden Kinderlärms gebilligt
Auch die Kosten für Prozesse um Unterhalt, Zugewinn und Sorgerecht sind nunmehr steuerlich absetzbar. Dies entschied der Bundesfinanzhof mit Urteil vom 12.05.2011 - Az.: VI R 42/10 -. Bisher konnten lediglich die Kosten des Scheidungsprozesses steuerlich geltend gemacht werden.
Am 27.05.2011 (Bundesrat, Pressemitteilung vom 27.05.2011) hat der Bundesrat einen Gesetzentwurf zur Fortentwicklung des Verbraucherschutzes beim Bundestag eingebracht.
Die Gesetzesnovellierung verpflichtet die Wertpapierdienstleistungsunternehmen zur Herausgabe von Produktinformationsblättern („Beipackzettel“), die dem Kunden im Rahmen der Anlageberatung zur Verfügung gestellt werden müssen.