K R Ü S E L M A N N
G O E G E
R E C H T S A N W Ä L T E
WOHNUNGSEIGENTUMSRECHT
Anfang 2008 verfügten 13,3 % der privaten Haushalte in Deutschland Eigentumswohnungen. Eigentumswohnungen gelten gemeinhin als krisensichere Wertanlage und Rücklage für die Alterruhe. Eigentumswohnungen bieten sich auch deshalb an, da die Inhaber die Wahl haben, die Wohnung zu vermieten oder selbst zu beziehen. Die rechtliche Konstruktion, die hinter dem Wohnungseigentum steht, ist ungeachtet dessen komplex. Gegensätzliche Interessen der Wohnungseigentümer erschweren häufig die Entscheidungsfindung auf der Ebene der Eigentümerversammlung. Beschlüsse der Eigentümerversammlung ziehen regelmäßig finanzielle Konsequenzen für die Mitglieder nach sich. Was möglich oder nicht möglich ist, kann von Fall zu Fall divergieren. Die Kanzlei KRÜSELMANN & GOEGE hilft Ihnen, die richtigen Entscheidungen zu treffen oder aus den Entscheidungen der Eigentümerversammlung oder des Hausverwalters die richtigen Konsequenzen zu ziehen.
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