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R E C H T S A N W Ä L T E
VERSICHERUNGSRECHT
Das Versicherungsrecht gehört ebenfalls zum Aufgabenschwerpunkt der Rechtsanwälte KRÜSELMANN & GOEGE. Das Angebot unserer Kanzlei umfasst die Beratung und außergerichtliche Betreuung des Mandanten im Schadenfall zu allen Versicherungsarten. Selbstverständlich begleiten wir Sie bei der prozessualen Geltendmachung ihrer Leistungsansprüche gegenüber ihrem Versicherer. Unser Beratungsangebot beginnt jedoch nicht erst im Schadenfall. Neben der allgemeinen Beratung bieten wir in diesem Bereich auch regelmäßig Schulungen und Seminare an.
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Die unterbliebene Anpassung von AVB an das VVG 2008 führt zur Unwirksamkeit der Regelungen über die Verletzung vertraglicher Obliegenheiten
Bundesgerichtshof Urteil vom 12. Oktober 2011 - IV ZR 199/10 –
So bestand nach altem Recht die Möglichkeit des Versicherers, sich grds. im Falle eines grob fahrlässigen Verstoßes gegen vertragliche Obliegenheit auf Leistungsfreiheit zu berufen. Dies galt u.a. für Obliegenheiten, die der Verminderung der Gefahr oder der Verhütung der Gefahrerhöhung dienten. Diese Regelung hat das neue Versicherungsvertragsgesetz in § 28 Abs. 2 Satz 2 VVG durch eine für den Versicherungsnehmer günstigere Regelung ersetzt.
Rechtsanwalt Martin Goege LL.M., Fachanwalt für Verwaltungsrecht
Bundesgerichtshof Urteil zum Haftungsvorbehalt für den Fall grober Fahrlässigkeit im KFZ-Mietvertrag
Bundesgerichtshof Urteil vom 11.10.2011 - VI ZR 46/10
Der für das Haftungsrecht des Straßenverkehrs zuständige VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs
hat entschieden, dass sofern in einem Mietvertrag über ein Kraftfahrzeug eine Haftungsbefreiung
oder eine Haftungsreduzierung nach Art der Vollkaskoversicherung vereinbart
sei, ein in den Allgemeinen Vermietungsbedingungen vorgesehener undifferenzierter
Haftungsvorbehalt für den Fall grober Fahrlässigkeit nach § 307 BGB unwirksam ist.
Rechtsanwalt Martin Goege LL.M., Fachanwalt für Verwaltungsrecht
Die beim Skifahren anlässlich eines Sturzes auf der Skipiste erlittene Verletzung stellt einen Unfall auch im Sinne der Versicherungsbedingungen der privaten Unfallversicherung dar
BGH, Urteil vom 06.07.2011, IV ZR 29/09
Der 4. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat mit Urteil vom 06.07.2011 - IV ZR 29/09 - entschieden, dass ein Unfall im Sinne der Versicherungsbedingungen der privaten Unfallversicherung auch dann vorliege, wenn die vom Versicherungsnehmer erlittene Verletzung allein auf einem beim Skifahren erlittenen Sturz auf der Skipiste beruhe.
Rechtsanwalt Martin Goege LL.M., Fachanwalt für Verwaltungsrecht
Zum Leistungskürzungsrecht des Versicherers bei Trunkenheitsfahrt - BGH, Urteil vom 22. Juni 2011 - IV ZR 225/10
Streitig war bislang, ob es in extremen Fällen der groben Fahrlässigkeit unter Berücksichtigung des Wortlauts der Vorschrift auch zu einer vollständigen Kürzung und somit zu einer Befreiung von der Leistungspflicht des Versicherers kommen kann. Der IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat nunmehr entschieden, dass der Versicherer bei grob fahrlässiger Herbeiführung des Versicherungsfalles durch den Versicherungsnehmer in Ausnahmefällen die Leistung vollständig versagen darf. Das kann bei absoluter Fahruntüchtigkeit in Betracht kommen, auch wenn es auf eine Abwägung des Einzelfalls ankommt.
Rechtsanwalt Martin Goege LL.M., Fachanwalt für Verwaltungsrecht
Erbschaftsteuer auf vom Erben finanzierte Versicherungsleistung - FG Düsseldorf, Urteil vom 23.03.3011 - 4 K 2354/08 -
Das Finanzgericht Düsseldorf hat mit Urteil vom 23.03.2011 – 4 K 2354/08 Erb - entschieden, dass eine zuvor vom Erben für den Erblasser finanzierte Versicherungsleistung im Erbfall der Erbschaftsteuer unterliegt. Ob die zum Nachlass gehörenden Versicherungsansprüche aus anderen finanziellen Mitteln als die des Erblassers angespart worden sind, sei in dem Zusammenhang unerheblich.
Rechtsanwalt Martin Goege LL.M., Fachanwalt für Verwaltungsrecht
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