K R Ü S E L M A N N  

G O E G E

R E C H T S A N W Ä L T E

VERGABERECHT

Bei der  Beschaffung von Lieferungen und Leistungen durch den öffentlichen Auftraggeber besteht auf Bieterseite das Interesse an einem diskriminierungsfreien Verfahren. Das Vergaberecht hat sich vor diesem Hintergrund zur Aufgabe gemacht, ein transparentes, gleiches und nach Möglichkeit barrierefreies Vergabeverfahren zu gewährleisten. Es umfasst alle Regeln und Vorschriften, die das Verfahren für die öffentliche Hand bei der Anschaffung von Gütern und Leistungen vorschreiben. Angesichts der Komplexität einzelner öffentlicher Projekte bedarf es dabei professioneller Begleitung. Die Rechtsanwälte KRÜSELMANN & GOEGE haben es sich zur Aufgabe gemacht, Ihre Mandanten von Beginn an in diesem Umfeld professionell zu begleiten und die Zuschlags- und Vergabekriterien auf ihre Belastbarkeit zu überprüfen.



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