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MIETRECHT

Der Mietvertrag beinhaltet nicht nur lediglich die Gebrauchsüberlassung einer Sache gegen Entgelt. Das Wohnraummietverhältnis ist beispielsweise durch die die Sondervorschriften zum Schutze des Mieters geprägt. Diese Spezialvorschriften wollen insbesondere einer möglichen wirtschaftlichen Unterlegenheit des Mieters Rechnung targen. Der gewerbliche Mietvertrag kann je nach Ausgestaltung und Dauer einen entscheidenden Wirtschaftsfaktor darstellen. Dem Unternehmer bietet der gewerbliche Mietvertrag vor allem Planungssicherheit. Von welchem Standpunkt aus Sie das Mietverhältnis betrachten, die Rechtsanwälte KRÜSELMANN & GOEGE begleiten Sie fachlich kompetent in allen Fragen des Mietrechts. Schon bei der Vertragsgestaltung lassen sich Konflikte und Unklarheiten vermeiden. Stehen Mietansprüche aus, ist oft Schnelligkeit gefragt. Das Team der Kanzlei steht Ihnen in jedem Fall zur Verfügung.

 

Entscheidung zur Anpassung von Betriebskostenvorauszahlungen in Bezug auf den Sicherheitszuschlag

Bundesgerichtshof, Urteil vom 28. September 2011 – VIII ZR 294/10

Die Regelung des § 560 Abs. 4 BGB ermöglicht den Mietvertragsparteien, eine einseitige Anpassung der Vorauszahlungen auf eine angemessene Höhe vorzunehmen. Der BGH stellt ab sofort strengere Anforderungen an die Erhebung des pauschalen Sicherheitszuschlags.

 

Rechtsanwalt Martin Goege LL.M., Fachanwalt für Verwaltungsrecht

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Zum Schadensersatzanspruch des Pächters einer Gaststätte wegen Umsatzeinbußen nach dem Inkrafttreten des Nichtraucherschutzgesetzes Rheinland-Pfalz BGH Urteil vom 13. Juli 2011 - XII ZR 189/09

Der Bundesgerichtshof hat am 13.07.2011 eine Entscheidung zu Schadensersatzansprüchen des Pächters einer Gaststätte gegen den Verpächter wegen Umsatzeinbußen nach dem Inkrafttreten des Nichtraucherschutzgesetzes Rheinland-Pfalz getroffen. Der XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat nicht ganz unerwartet entschieden, dass das durch das Nichtraucherschutzgesetz Rheinland-Pfalz eingeführte Rauchverbot in öffentlichen Gaststätten nicht zu einem Mangel des Pachtgegenstandes führe.

 

Rechtsanwalt Martin Goege LL.M., Fachanwalt für Verwaltungsrecht

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Bundesgerichtshof Urteil vom 13.07.2011 [...]
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Zur Frage der Einhaltung des Wirtschaftlichkeitsgebots bei der Abrechnung von Betriebskosten - hier: Müllgebühren durch den Vermieter BGH, Urteil vom 06.07.2011 – VIII ZR 340/10

Der VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat in diesem Zusammenhang mit Urteil vom 06.07.2011 entschieden, dass der Mieter, der mit der Behauptung eines Verstoßes gegen den in § 556 Abs. 3 Satz 1 BGB niedergelegten Grundsatz der Wirtschaftlichkeit bei der Betriebskostenabrechnung einen Schadensersatzanspruch gegen den Vermieter geltend macht, die Darlegungs- und Beweislast für die Anspruchsvoraussetzungen trägt.

 

Rechtsanwalt Martin Goege LL.M., Fachanwalt für Verwaltungsrecht

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Zur Verjährung von Schadensersatzansprüchen einer Wohnungseigentümergemeinschaft gegen einen Mieter BGH - Urteil vom 29. Juni 2011 – VIII ZR 349/10

Der VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat mit heutigem Urteil entschieden, dass die mietrechtliche Vorschrift des § 548 Abs. 1 BGB, auf einen Schadensersatzanspruch einer Wohnungseigentümergemeinschaft wegen der Beschädigung von Gemeinschaftseigentum durch einen Mieter nicht anwendbar ist. Der Anspruch unterliegt vielmehr der Regelverjährung von drei Jahren.

 

Rechtsanwalt Martin Goege LL.M., Fachanwalt für Verwaltungsrecht

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Bundesgerichtshof Urteil vom 29.06.2011.[...]
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